
Barrierefreiheit im digitalen Raum: Was Unternehmen bis 2025 beachten müssen – und warum es besonders fürs Recruiting relevant ist
Am 28. Juni 2025 tritt das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) in Kraft – ein Gesetz, das die Anforderungen an digitale Angebote in Deutschland deutlich verschärft. Ziel ist es, allen Menschen – insbesondere Menschen mit Behinderungen – einen gleichberechtigten Zugang zur digitalen Welt zu ermöglichen. Für viele Unternehmen bedeutet das: Sie müssen ihre digitalen Produkte und Dienstleistungen barrierefrei gestalten.
Was ist das BFSG?
Das BFSG ist die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie 2019/882 (European Accessibility Act). Es verpflichtet Unternehmen, digitale Produkte und Dienstleistungen barrierefrei bereitzustellen, sofern diese für Verbraucher bestimmt sind. Dazu gehören unter anderem:
- Webseiten und Webshops
- Mobile Anwendungen
- Selbstbedienungsterminals (z. B. Ticketautomaten)
- Kommunikationsdienste (z. B. E-Mail, Messenger)
- E-Books
- Digitale Kundenportale
Gilt das BFSG für jedes Unternehmen?
Nein – das Gesetz gilt nicht pauschal für alle Unternehmen. Es richtet sich an Betriebe, die barrierepflichtige digitale Produkte oder Dienstleistungen für Verbraucher anbieten.
Kleinstunternehmen – also Firmen mit weniger als 10 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von unter 2 Millionen Euro – sind in bestimmten Fällen ausgenommen, sofern sie keine ausdrücklich geregelten Produkte/Dienstleistungen bereitstellen.
Allerdings: Auch wenn die gesetzliche Pflicht entfällt, kann es strategisch sinnvoll sein, sich freiwillig an den Barrierefreiheitsstandards zu orientieren – z. B. zur Verbesserung von Nutzererfahrung und Reichweite.
Warum digitale Barrierefreiheit immer wichtiger wird
Barrierefreiheit ist mehr als gesetzliche Pflicht – sie ist ein Zeichen für Professionalität, Inklusion und Nutzerorientierung. Unternehmen profitieren in vielerlei Hinsicht:
- Reichweitensteigerung: Auch Menschen mit Einschränkungen können Ihre Angebote problemlos nutzen.
- Bessere User Experience: Barrierearme Gestaltung kommt allen Nutzern zugute.
- SEO-Vorteile: Technische Barrierefreiheit unterstützt die Suchmaschinenoptimierung.
- Rechtssicherheit: Durch die Einhaltung des BFSG vermeiden Sie juristische Risiken.
- Imagegewinn: Barrierefreiheit stärkt Ihre Arbeitgebermarke und Außenwirkung.
Exkurs: Das BFSG und die Bedeutung für Stellenanzeigen und Karriereseiten
Ein Bereich, der oft übersehen wird – aber stark betroffen ist – betrifft nicht nur die großen Jobbörsen, sondern auch die unternehmenseigenen Jobboards. Denn wer Stellenanzeigen aufgeben möchte, muss wissen: Auch die Karriereseiten und Stellenanzeigen von Arbeitgebern gelten im Sinne des BFSG als digitale Dienstleistungen, die sich an Verbraucher richten.
Warum ist das wichtig?
Wenn Sie Stellenanzeigen schalten oder eine Karriereseite betreiben, gelten die BFSG-Vorgaben vollumfänglich – das betrifft besonders:
- Perzeptibilität: Inhalte müssen visuell und auditiv erfassbar sein. Dazu zählen Alternativtexte für Bilder, ausreichende Farbkontraste, klare Typografie.
- Bedienbarkeit: Seiten und Formulare müssen auch ohne Maus zugänglich sein – z. B. per Tastatursteuerung.
- Verständlichkeit: Klar formulierte Texte und logische Struktur helfen Nutzern, sich schnell zurechtzufinden.
- Robustheit: Die Seiten müssen mit gängigen Hilfsmitteln wie Screenreadern kompatibel sein.
Was konkret zu beachten ist:
Damit Ihre Stellenanzeigen und Karriereseiten barrierefrei sind, sollten Sie:
- Semantisches HTML nutzen, um Inhalte sauber zu strukturieren
- Alternativtexte für visuelle Elemente bereitstellen
- Farbkontraste prüfen und verbessern
- Formulare korrekt beschriften und vollständig per Tastatur nutzbar machen
- Videos mit Untertiteln oder Transkripten versehen
Welche Risiken drohen bei Verstößen?
Unternehmen, die die Anforderungen des BFSG ignorieren, riskieren:
- Abmahnungen durch Verbraucherschutzverbände
- Bußgelder durch Aufsichtsbehörden
- Reputationsschäden durch negative öffentliche Wahrnehmung
Gerade im Recruiting kann ein fehlender barrierefreier Zugang als Signal gegen Diversität und Inklusion gewertet werden – mit potenziell gravierenden Folgen für die Arbeitgebermarke.
Handlungsempfehlungen für Unternehmen
So setzen Sie Barrierefreiheit im Web – insbesondere im Recruiting – erfolgreich um:
- Audit durchführen: Prüfen Sie Ihre bestehenden Websites und Karriereangebote auf Barrierefreiheit.
- An WCAG 2.1 orientieren: Die Web Content Accessibility Guidelines bieten konkrete technische Standards.
- Technisch sauber umsetzen: In enger Zusammenarbeit mit Ihrem Web- und HR-Team.
- Schulungen anbieten: Sensibilisieren Sie Content-, HR- und Marketingverantwortliche.
- Regelmäßig überprüfen: Barrierefreiheit ist kein einmaliger Fix, sondern ein kontinuierlicher Prozess.
Fazit: Jetzt handeln – nicht erst im Juni 2025
Das BFSG wird ab Mitte 2025 rechtsverbindlich – doch die Umsetzung braucht Zeit und Know-how. Insbesondere Stellenanzeigen und Karriereseiten sollten jetzt auf den Prüfstand gestellt werden.
Wer frühzeitig handelt, sorgt nicht nur für Rechtskonformität, sondern erhöht die Reichweite im Recruiting, verbessert das Nutzererlebnis und positioniert sich als inklusives, modernes Unternehmen.
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